Streit über deutsches Glücksspielrecht: Wieder vor Gericht?

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Es ist ein zähes Tauziehen. Was passiert mit dem Glücksspielvertrag? Niemand weiß so wirklich Bescheid und alles hängt am seidenen Faden. Endet der Streit um das Glücksspielrecht wieder vor Gericht?

Es ist wie eine unendliche Geschichte. Die Kritik am deutschen Glücksspielstaatsvertrag besteht weiterhin. Zuletzt konnte die Monopolkommission in ihrem 19. Hauptgutachten dem Bundeswirtschaftsministerium unmissverständlich klar machen, dass das Gesetz in Schleswig-Holstein Vorbildcharakter habe. Der Staatsvertrag der übrigen 15 Länder verfüge gravierende Schwächen. Auszugsweiße heißt es:

Der Markt für Glücksspielwesen ist in Deutschland streng reglementiert, stark staatlich dominiert und bietet nur geringen Raum für Wettbewerb … Mit Schleswig-Holstein hat sich erstmals ein Bundesland nicht an einer einheitlichen Regelung des Glücksspiels beteiligt und stattdessen in einem eigenen Glücksspielgesetz abweichende Regelungen verfügt. Die strenge Reglementierung des deutschen Glücksspielsektors hat zu zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen bei stetiger Anpassung der staatlichen Vorgaben geführt. Die jetzt in Kraft tretenden Einschränkungen der Glücksspielmärkte hat die Monopolkommission eingehend daraufhin überprüft, ob die gesellschaftlichen Ziele durch die vorgesehene Reglementierung in effizienter Weise erreicht werden. Dies ist nicht der Fall, die Monopolkommission hält vielmehr eine grundsätzliche Überarbeitung für notwendig.“

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Weiter heißt es: „Derweil deutet die Historie der wechselnden Glücksspielregulierung in Deutschland stark darauf hin, dass die gesellschaftliche Effizienz bei der Regulierung der Glücksspielmärkte nicht vorrangiges Ziel war. Eine Vielzahl der mit der Regulierung des Glücksspiels vorgenommenen Beschränkungen oder Liberalisierungen der Märkte lassen sich eher durch historische Rigiditäten und fiskalische Interessen als durch konsequente Verfolgung der gesellschaftlichen Ziele erklären … Zudem werden mit dem neuen Staatsvertrag für staatliche Lotterie- und Wettanbieter Internetangebote prinzipiell ermöglicht und Werbemöglichkeiten ausgeweitet. Die Monopolkommission sieht jedoch erheblichen weiteren Anpassungsbedarf…. 

Auch der Online-Poker Markt wird beleuchtet: „Eine zu den Sportwetten grundsätzlich vergleichbare Problematik wachsender Graumärkte besteht auch in bestimmten anderen Spielformen wie beim Online-Poker und bei OnlineCasinospielen. Anknüpfend an die zuvor dargestellten Überlegungen zur Konzessionierung von Sportwettenanbieter sollte die Experimentierklausel auch auf solche vergleichbaren Spielformen ausgeweitet und mit entsprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht verbunden werden. Mit einem solchen Schritt könnte die Chance der Kanalisierung von Graumarktangeboten in den legalen Markt zudem auch bei Sportwetten ansteigen, da viele Anbieter auf beiden Märkten aktiv sind und damit die Konzessionierung und Legalisierung des gesamten Angebots möglich wäre.

Der Vorsitzende der Kieler SPD-Landtagsfraktion, Ralf Stegner, hat kein Verständnis: „Gutachten, die sich kritisch mit dem Glücksspielstaatsvertrag auseinandersetzen, gibt es viele, das ist nichts Neues.“ Das Gesetz biete der christlich-liberalen Vorgängerregierung „den legalen Anker für illegale Gelder“. Die SPD wolle „Wertschöpfung und Wirtschaftswachstum in der Realwirtschaft, mit guter Arbeit und ordentlichen Löhnen, und nicht in einem Glücksspielparadies Schleswig-Holstein“. 

Es bleibt weiterhin kein Ende in Sicht und aller Voraussicht nach, endet der Streit um das Glücksspielrecht wohl vor Gericht. 

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