Gerichtsverhandlung gegen Ali T. Ende Juni

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Die Gerichtsverhandlung gegen Ali T. steht Ende Juni an. Seit über einem Jahr ist der Pokerspieler Kadir Karabulut verschwunden und der Prozess soll Licht ins Dunkel bringen.

Die Geschichte um Ali Tekintamgac wird neu aufgerollt. Er soll vor drei Jahren bei der Partouche Poker Tour betrogen haben. Seit dem war er in der Poker-Szene nicht mehr gerne gesehen und galt als Betrüger. So spielte er kaum noch die großen Turniere. Als im März 2013 sein ehemaliger Poker-Kumpane Kadir Karabulut spurlos verschwand, tauchte sein Name plötzlich wieder auf. 

Am Montag, 4. März, fährt Kadir Karabulut mit seinem Audi A4 nach Augsburg. In einer Seitenstraße im Stadtteil Lechhausen parkt er den Wagen. Was danach geschieht, bleibt ein Rätsel. Ein Spürhund der Polizei kann Karabuluts Spur noch gut 200 Meter bis zu einer Kreuzung verfolgen, dann ist Schluss. Inzwischen ist der Profi-Pokerspieler seit 15 Monaten verschwunden. Hat er sich in ein anderes Land abgesetzt? Oder wurde er umgebracht? Gerüchte, dass sich Karabulut in der Türkei aufhalten soll, konnten nicht bestätigt werden. 

Ausschließen will man bei der Kripo derzeit nichts. „Beides ist denkbar“, sagt der Augsburger Polizeisprecher Siegfried Hartmann. Konkrete Hinweise gebe es aber nicht. Für die Ermittler steht fest, dass Kadir Karabulut in krumme Geschäfte und Betrügereien verwickelt war. Er soll, zusammen mit Partnern, falsch gespielt und Gegner über den Tisch gezogen haben – bei internationalen Pokerturnieren ebenso wie bei illegalen Runden in den Hinterzimmern von Augsburger Kneipen. Auch von Kontakten zu Wettbetrügern ist die Rede. Gut möglich also, dass sich Kadir Karabulut in diesen Milieus einflussreiche Feinde gemacht hat.

Ende Juni soll vor dem Landgericht in Augsburg ein Prozess beginnen, der Licht ins Dunkel bringen könnte. Angeklagt ist Ali T. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm bandenmäßigen Betrug beim Poker vor und er sitzt seit September in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Michael Weiss hält die Vorwürfe für größtenteils „substanzlos“. 

quelle: augsburger allgemeine

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