
Die Stadt Luzern profitiert jedes Jahr von Millioneneinnahmen aus Glücksspielabgaben – obwohl ein Teil der Wetten, mit denen diese Erträge erzielt werden, in der Schweiz gar nicht legal angeboten werden dürfte. Eine Recherche zeigt, dass über die staatlich konzessionierte Plattform Swisslos weiterhin auf Ereignisse gewettet werden kann, die nach dem geltenden Geldspielgesetz eigentlich verboten sind. Das sorgt für Kritik von Experten und wirft Fragen zur Regulierung des Schweizer Glücksspielmarktes auf.
Im Mittelpunkt stehen sogenannte Mikrowetten, bei denen auf einzelne Spielsituationen oder kurzfristige Ereignisse innerhalb eines Sportereignisses gesetzt wird. Solche Wettformen gelten als besonders suchtgefährdend und unterliegen deshalb strengen gesetzlichen Vorgaben.
Kritik an der aktuellen Praxis
Kritiker bemängeln, dass trotz der gesetzlichen Einschränkungen entsprechende Wettmärkte weiterhin verfügbar seien. Dadurch entstehe eine widersprüchliche Situation: Einerseits sollen besonders riskante Wettangebote eingeschränkt werden, andererseits fließen aus genau diesen Angeboten erhebliche Einnahmen an Kantone und Städte.
Die Glücksspielabgaben kommen unter anderem der Kultur, dem Sport und sozialen Projekten zugute. Gerade deshalb sorgt die Debatte für politische Brisanz.
Millionen für öffentliche Kassen
Auch Luzern profitiert indirekt von den Erträgen aus dem staatlich regulierten Glücksspiel. Die Einnahmen werden über die Lotteriegesellschaften verteilt und finanzieren zahlreiche gemeinnützige Projekte. Gleichzeitig wächst jedoch der Druck auf Politik und Aufsichtsbehörden, die bestehenden Regelungen konsequenter umzusetzen und mögliche Gesetzeslücken zu schließen.
Diskussion über das Geldspielgesetz
Der Fall dürfte die Diskussion über das Schweizer Geldspielgesetz weiter anheizen. Befürworter einer strengeren Regulierung fordern eine konsequentere Umsetzung des Spielerschutzes, während andere darauf verweisen, dass legale Anbieter im Wettbewerb mit ausländischen Online-Buchmachern bestehen müssen.
Ob die beanstandeten Wettangebote künftig eingeschränkt oder die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, bleibt vorerst offen.









