
Pollak (Foto) ist Besitzer der Online-Poker-Seiten stardustgaming.com und stardustgaming.net (Everleaf Network). Und damit fängt der Ärger an.
In der 18-seitigen Klageschrift heißt es: „Boyd hatte bereits 1985 Eigentum an Stardust übernommen und damit auch alle Rechte, den Stardust-Namen sowie die dazugehörige Marke zu verwenden. Dazu gehört auch die exklusive Nutzung des ausgeprägten Designs des Stardust-Straßenschildes.“

Martin Pollak bleibt trotz der Klage gelassen. Nach seiner Auffassung ist der Name „Stardustgaming kein geschützter Trademark.“ Würde man den Begriff in die Suchmaschine Google eingeben, würde man mehr als 100 Firmen finden, die den Namen „Stardust“ nutzen. „Da aber Boyd Interesse an unserem Produkt zeigt, sind wir gerne zu Gesprächen bereit“, sagt Pollak.
Das Stardust hatte bereits 1958 seine Pforten auf dem Strip in Las Vegas eröffnet. 2007 erlitt es jedoch seinen wirtschaftlichen Zusammenbruch.
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