Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass es weiterhin möglich ist, privaten Anbietern das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten zu untersagen. Das berichtet das Online-Magazin Legal Tribune. Die Richter würden die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag und im Landesglücksspielgesetz zum Sportwettenmonopol zwar für europarechtswidrig halten, diese würde aber nichts daran ändern, dass zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten […]