Online-Casino muss Verluste erstatten. Anbieter fürchten Klagewelle

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Der neue Glücksspielstaatsvertrag hält die Anbieter von Online-Glücksspiel aktuell auf Trab, denn bereits in der sogenannten Duldungsphase gilt es zahlreiche Auflagen zu erfüllen, um eine ab Juli für den deutschen Markt gültige Lizenz zu ergattern.

Da wundert es natürlich nicht, dass die folgende Nachricht zur absoluten Unzeit in diese Bemühungen hineinplatzt. Denn Regulierung hin oder her, das Landgericht Gießen hat vergangene Woche eine ehemalige Betreiberin eines Online-Casinos in einem zivilrechtlichen Verfahren verurteilt einem Spieler seine Verluste in Höhe von €12.000 zurückzuzahlen.

Der Glücksspielanbieter zählt zur Firmengruppe Entain, die ihr Angebot in Deutschland unter dem Markenamen Bwin anbietet und mit einer Malta-Lizenz operiert.

Der Anwalt des Spielers, der sich selbst als süchtig bezeichnet, argumentierte, dass der Anbieter hierzulande keine Lizenz besitzt und das Casino-Angebot dementsprechend verboten gewesen sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation, wodurch der Vertrag über die Glücksspielteilnahme nichtig sei und die Einsätze zurückerstattet werden müssen.

Es ist davon auszugehen, dass Bwin beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen wird. Es geht erneut darum, dass das deutsche Glücksspielrecht gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoße.

Das Landgereicht Gießen kommentierte dies wie folgt: „Das in Deutschland geltende Verbot von Online-Glücksspiel sei weder durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, noch des Bundesverfassungsgerichts, noch des EuGH außer Kraft gesetzt oder für nichtig erklärt worden.“

Sollte das OLG Frankfurt das Urteil bestätigen, könnte eine Klagewelle folgen.

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